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Autor: Athanasios TH. Kastanidis

Besondere Bedeutung unter den gerichtlichen Hilfsmitteln nimmt die negative Anerkennungsklage gemäß Artikel 70 des KPolG ein. Das vorliegende Studium hat zum Ziel, die Verschiedenartigkeit des...

Besondere Bedeutung unter den gerichtlichen Hilfsmitteln nimmt die negative Anerkennungsklage gemäß Artikel 70 des KPolG ein. Das vorliegende Studium hat zum Ziel, die Verschiedenartigkeit des Instituts in zentralen Fragen, die das Zivilprozessrecht insgesamt durchziehen, aus der Perspektive der Teleologischen Methode hervorzuheben.

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Beschreibung

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Besondere Bedeutung unter den gerichtlichen Hilfsmitteln nimmt die negative Anerkennungsklage gemäß Artikel 70 des KPolG ein. Das vorliegende Studium hat zum Ziel, die Verschiedenartigkeit des Instituts in zentralen Fragen, die das Zivilprozessrecht insgesamt durchziehen, aus der Perspektive der Teleologischen Methode hervorzuheben.

Nach fast einem Jahrhundert seit dem klassischen Werk des ehrwürdigen Akademikers Georgios Mitsopoulos (Die Anerkennungsklage im griechischen Zivilprozessrecht, Athen 1947), die zwischenzeitliche Inkraftsetzung des KPolG und das Aufkommen des neu entstandenen Zweigs des europäischen Zivilprozessrechts rechtfertigen den Versuch, einen neuen Ansatz des Instituts der negativen Anerkennungsklage zu entwickeln, der in die moderne materielle und prozessuale Realität eingebunden ist.

Die negative Form der Anerkennungsklage, als Ausdruck der verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf rechtlichen Schutz zur Entscheidung in der Sache gemäß Artikel 20 S, 6 EIDHR (Recht auf Klage), stellt die einzige Situation dar, in der kein materielles Recht des Klägers Gegenstand der prozessualen Forderung wird.

Besonderes Augenmerk wird auf die Unterscheidung zwischen der in der Regel bestehenden Legitimation und den Fällen gelegt, in denen die legitimierende Funktion des rechtlichen Interesses auftritt, sowie auf die Ablehnung der Klage bei schwerwiegenderen Mängeln, wenn dasselbe Element sowohl die Zulässigkeit als auch die Begründetheit der Klage beeinflusst (Theorie der doppelt wirksamen Tatsachen).

Unter Berücksichtigung der substantziell verteidigenden Eigenart des Rechtsmittels wird die Theorie dieser Spezifikation (KPolG 216, 322, 324) erweicht, wenn auf der historischen Basis der Klage eine Ablehnung steht, im Gegensatz zu Situationen, in denen die Grundlage der Klage eine Einwand ist.

Weiterhin werden die gerichtlichen Grundlagen der Artikel 7 Nummer 1 (Gerichtsbarkeit bei Vertragssachen) und 7 Nummer 2 (Gerichtsbarkeit bei unerlaubten Handlungen) des Artikels 24 (ausschließliche Gerichtsstände) der Verordnung 1215/2012 untersucht, mit besonderem Fokus auf die Abgrenzungen des Anwendungsbereichs bei negativen Anerkennungsprozessen.

Gegenstand der Untersuchung sind auch die Anwendungsfälle der Verordnungen 2201/2003 und 4/2009 bei negativen Anerkennungsprozessen sowie die Fragen der europäischen Rechtshängigkeit, mit Schwerpunkt auf dem sogenannten Phänomen der „Torpedo-Aktion“ (torpedo action).

Hersteller

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Spezifikationen

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Autor
Athanasios TH. Kastanidis
Verleger
Ekdoseis Sakkoula A.E.
Typ
Recht - Rechte, Geisteswissenschaften
Sprache
Griechisch
Umschlag
Weich
Anzahl der Seiten
480
Veröffentlichungsdatum
2019
Abmessungen
17x24 cm
ISBN-13
9789606480522

Wichtige Informationen

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Besondere Bedeutung unter den gerichtlichen Hilfsmitteln nimmt die negative Anerkennungsklage gemäß Artikel 70 des KPolG ein. Das vorliegende Studium hat zum Ziel, die Verschiedenartigkeit des Instituts in zentralen Fragen, die das Zivilprozessrecht insgesamt durchziehen, aus der Perspektive der Teleologischen Methode hervorzuheben.

Nach fast einem Jahrhundert seit dem klassischen Werk des ehrwürdigen Akademikers Georgios Mitsopoulos (Die Anerkennungsklage im griechischen Zivilprozessrecht, Athen 1947), die zwischenzeitliche Inkraftsetzung des KPolG und das Aufkommen des neu entstandenen Zweigs des europäischen Zivilprozessrechts rechtfertigen den Versuch, einen neuen Ansatz des Instituts der negativen Anerkennungsklage zu entwickeln, der in die moderne materielle und prozessuale Realität eingebunden ist.

Die negative Form der Anerkennungsklage, als Ausdruck der verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf rechtlichen Schutz zur Entscheidung in der Sache gemäß Artikel 20 S, 6 EIDHR (Recht auf Klage), stellt die einzige Situation dar, in der kein materielles Recht des Klägers Gegenstand der prozessualen Forderung wird.

Besonderes Augenmerk wird auf die Unterscheidung zwischen der in der Regel bestehenden Legitimation und den Fällen gelegt, in denen die legitimierende Funktion des rechtlichen Interesses auftritt, sowie auf die Ablehnung der Klage bei schwerwiegenderen Mängeln, wenn dasselbe Element sowohl die Zulässigkeit als auch die Begründetheit der Klage beeinflusst (Theorie der doppelt wirksamen Tatsachen).

Unter Berücksichtigung der substantziell verteidigenden Eigenart des Rechtsmittels wird die Theorie dieser Spezifikation (KPolG 216, 322, 324) erweicht, wenn auf der historischen Basis der Klage eine Ablehnung steht, im Gegensatz zu Situationen, in denen die Grundlage der Klage eine Einwand ist.

Weiterhin werden die gerichtlichen Grundlagen der Artikel 7 Nummer 1 (Gerichtsbarkeit bei Vertragssachen) und 7 Nummer 2 (Gerichtsbarkeit bei unerlaubten Handlungen) des Artikels 24 (ausschließliche Gerichtsstände) der Verordnung 1215/2012 untersucht, mit besonderem Fokus auf die Abgrenzungen des Anwendungsbereichs bei negativen Anerkennungsprozessen.

Gegenstand der Untersuchung sind auch die Anwendungsfälle der Verordnungen 2201/2003 und 4/2009 bei negativen Anerkennungsprozessen sowie die Fragen der europäischen Rechtshängigkeit, mit Schwerpunkt auf dem sogenannten Phänomen der „Torpedo-Aktion“ (torpedo action).

Hersteller

Autor
Athanasios TH. Kastanidis
Verleger
Ekdoseis Sakkoula A.E.
Typ
Recht - Rechte, Geisteswissenschaften
Sprache
Griechisch
Umschlag
Weich
Anzahl der Seiten
480
Veröffentlichungsdatum
2019
Abmessungen
17x24 cm
ISBN-13
9789606480522

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