Mit dem Gesetz 3463/2006 (Regierungsbeschluss A΄ 114/8.6.2006) wurde gemäß den Bestimmungen des Artikels 76 § 6 der Verfassung und des Artikels 111 der Geschäftsordnung des Parlaments der neue Gemeindecode genehmigt, der am 1.1.2007 in Kraft trat, mit Ausnahme der Bestimmungen der Artikel 2, 5, 19 bis 74, 77 und 78, 80, 81, 83 bis 85, 88, 117, 127, 140, 141 bis 147, 161, 163, 164, 176, 177, 202 und 219 bis 221, 252 bis 270, deren Gültigkeit, vorbehaltlich bestimmter Regelungen für die Kommunal- und Gemeinderatswahlen 2006, mit der Veröffentlichung im Amtsblatt begann.
Der Code, der aus 287 Artikeln besteht, wurde von einem speziellen Komitee erstellt, das mit der Entscheidung Nr. 35442/6.9.2004 (Regierungsbeschluss B΄ 1395) des Ministers für Innere Angelegenheiten, öffentliche Verwaltung und Dezentralisierung gemäß den Befugnissen des Artikels 14 § 2 des Gesetzes 3242/2004 (Regierungsbeschluss A΄ 102) eingesetzt wurde.
Zu den Neuerungen des neuen Codes gehören insbesondere die thematische Systematisierung der Zuständigkeiten der Kommunen 1. Grades, die Reform des Systems der staatlichen Aufsicht über die Kommunen 1. Grades, die Einführung von Institutionen der lokalen Demokratie und der Versuch, die kommunalen und gemeindlichen Unternehmen zu sanieren.
Von Inkrafttreten des neuen Codes an und vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen wurde die Verordnung 410/1995 „Gemeinde- und Kommunalcode“ (Regierungsbeschluss A΄ 231) sowie jede andere allgemeine oder spezielle Bestimmung gegenteiliger Inhalte aufgehoben.
Die Angelegenheiten, die die Gemeinden betreffen, werden nicht nur durch die Bestimmungen des Gemeinde- und Kommunalcodes geregelt, sondern auch durch eine Vielzahl anderer Bestimmungen in verschiedenen Gesetzgebungen. Insbesondere mit den Gesetzen 3852/2010 - Programm „Kallikratis“ (Regierungsbeschluss A΄87) und 4555/2018 - Programm „KLEISTHENIS I“ (Regierungsbeschluss A΄ 133) wurde das rechtliche Regime der Gemeinden wesentlich reformiert. Mit diesen beiden Gesetzgebungen, die mehrfach geändert wurden, traten wesentliche Änderungen in den Bestimmungen des Gemeinde- und Kommunalcodes ein, manchmal ausdrücklich und manchmal stillschweigend, was die Auslegung und Anwendung des geltenden Rechts erschwerte.
Außerdem regelt das Gesetz 4804/2021 (Regierungsbeschluss A’ 90/05.06.2021) die Fragen der Wahl der Kommunal- und Regionalbehörden. Aus diesem Grund ist die Erstellung eines einheitlichen Codes für die lokale Selbstverwaltung erforderlich, der alle geltenden Bestimmungen enthält.
Dieser Band der Reihe „Moderne Gesetzgebung“ enthält den Text des Gesetzes 3463/2006 mit den Änderungen bis zum Gesetz 5043/2023 (Regierungsbeschluss A’ 91/13.4.2023), den Text des Gesetzes 4804/2021 in der geltenden Fassung, ein ausführliches alphabetisches Verzeichnis sowie die Begründung des Codes, in der die Neuerungen hervorgehoben werden.
Hersteller
- Verleger
- Ekdoseis Sakkoula A.E.
- Typ
- Fair - Rechte
- Sprache
- Griechisch
- Untertitel
- -
- Umschlag
- Weich
- Anzahl der Seiten
- 465
- Veröffentlichungsdatum
- 10/2023
- Veröffentlichungsdatum
- 2023
- Abmessungen
- 12x16.5 cm
- ISBN-13
- 9789606487507
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