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Versicherungsrecht - Grundlegende Handelsgesetzgebung X 12/2024

Die Richtlinie (EU) 2021/2118 zur Absicherung der zivilrechtlichen Haftung, die aus dem Verkehr von Kraftfahrzeugen entsteht, stellt eine Änderung der kodifizierten Richtlinie (EU) 2009/103/EG dar, in...

Die Richtlinie (EU) 2021/2118 zur Absicherung der zivilrechtlichen Haftung, die aus dem Verkehr von Kraftfahrzeugen entsteht, stellt eine Änderung der kodifizierten Richtlinie (EU) 2009/103/EG dar, in die bereits die ersten fünf Richtlinien eingearbeitet wurden, gemäß denen das Gesetz Nr. 489/1976 (kod. Verordnung 237/1986) harmonisiert wurde und bis heute...

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Beschreibung

Die Richtlinie (EU) 2021/2118 zur Absicherung der zivilrechtlichen Haftung, die aus dem Verkehr von Kraftfahrzeugen entsteht, stellt eine Änderung der kodifizierten Richtlinie (EU) 2009/103/EG dar, in die bereits die ersten fünf Richtlinien eingearbeitet wurden, gemäß denen das Gesetz Nr. 489/1976 (kod. Verordnung 237/1986) harmonisiert wurde und bis heute voll wirksam ist.

Die Richtlinie (EU) 2021/2118 wurde mit dem griechischen Recht durch die Verabschiedung des Gesetzes Nr. 5113/2024 harmonisiert, um eine wirksame Absicherung der Geschädigten aus Verkehrsunfällen (Artikel 1) im Falle der Zahlungsunfähigkeit eines Versicherungsunternehmens zu gewährleisten, unabhängig davon, ob die Unfälle im Mitgliedstaat des gewöhnlichen Aufenthalts der Geschädigten (Artikel 19a) oder in einem anderen Mitgliedstaat stattfinden (Artikel 19b).

Diese Fragen wurden als notwendig erachtet, in einer neuen Ausgabe der grundlegenden Gesetzgebung des Versicherungsrechts (6. Auflage) aufgenommen zu werden, um alle Interessierten umfassend zu informieren.

Am Ende der gesamten Gesetzgebung wurde zudem das Gesetz 5116/2024 für die private Versicherung gegen Naturkatastrophen hinzugefügt, das zuletzt durch das Gesetz (Gesetz Nr. 5162/2024, Amtsblatt A' 198/5.12.2024) „Maßnahmen zur Einkommensverstärkung, steuerliche Anreize für Innovation und Unternehmensumwandlungen sowie andere Bestimmungen“ geändert wurde, das Bestimmungen zur verpflichtenden Versicherung von Unternehmen und Fahrzeugen gegen Naturkatastrophen (Artikel 5 und 5A) sowie zur Schaffung eines Observatoriums für die private Versicherung gegen Naturkatastrophen (Artikel 3) enthält.

Für die kontinuierliche Aktualisierung der Gesetzgebung und in dieser Ausgabe danke ich Herrn I. Gkegka, Doktor der Rechtswissenschaften an der Aristoteles-Universität Thessaloniki, Anwalt, herzlich für die Zusammenarbeit.

(aus dem Vorwort des Buches)

Hersteller

Siehe vollständige Beschreibung

Spezifikationen

Spezifikationen

Verleger
Ekdoseis Sakkoula A.E.
Typ
Fair - Rechte
Sprache
Griechisch
Untertitel
-
Umschlag
Weich
Anzahl der Seiten
722
Veröffentlichungsdatum
1/2025
Veröffentlichungsdatum
2025
Abmessungen
12x16.5 cm
ISBN-13
9789606489495

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Die Richtlinie (EU) 2021/2118 zur Absicherung der zivilrechtlichen Haftung, die aus dem Verkehr von Kraftfahrzeugen entsteht, stellt eine Änderung der kodifizierten Richtlinie (EU) 2009/103/EG dar, in die bereits die ersten fünf Richtlinien eingearbeitet wurden, gemäß denen das Gesetz Nr. 489/1976 (kod. Verordnung 237/1986) harmonisiert wurde und bis heute voll wirksam ist.

Die Richtlinie (EU) 2021/2118 wurde mit dem griechischen Recht durch die Verabschiedung des Gesetzes Nr. 5113/2024 harmonisiert, um eine wirksame Absicherung der Geschädigten aus Verkehrsunfällen (Artikel 1) im Falle der Zahlungsunfähigkeit eines Versicherungsunternehmens zu gewährleisten, unabhängig davon, ob die Unfälle im Mitgliedstaat des gewöhnlichen Aufenthalts der Geschädigten (Artikel 19a) oder in einem anderen Mitgliedstaat stattfinden (Artikel 19b).

Diese Fragen wurden als notwendig erachtet, in einer neuen Ausgabe der grundlegenden Gesetzgebung des Versicherungsrechts (6. Auflage) aufgenommen zu werden, um alle Interessierten umfassend zu informieren.

Am Ende der gesamten Gesetzgebung wurde zudem das Gesetz 5116/2024 für die private Versicherung gegen Naturkatastrophen hinzugefügt, das zuletzt durch das Gesetz (Gesetz Nr. 5162/2024, Amtsblatt A' 198/5.12.2024) „Maßnahmen zur Einkommensverstärkung, steuerliche Anreize für Innovation und Unternehmensumwandlungen sowie andere Bestimmungen“ geändert wurde, das Bestimmungen zur verpflichtenden Versicherung von Unternehmen und Fahrzeugen gegen Naturkatastrophen (Artikel 5 und 5A) sowie zur Schaffung eines Observatoriums für die private Versicherung gegen Naturkatastrophen (Artikel 3) enthält.

Für die kontinuierliche Aktualisierung der Gesetzgebung und in dieser Ausgabe danke ich Herrn I. Gkegka, Doktor der Rechtswissenschaften an der Aristoteles-Universität Thessaloniki, Anwalt, herzlich für die Zusammenarbeit.

(aus dem Vorwort des Buches)

Hersteller

Verleger
Ekdoseis Sakkoula A.E.
Typ
Fair - Rechte
Sprache
Griechisch
Untertitel
-
Umschlag
Weich
Anzahl der Seiten
722
Veröffentlichungsdatum
1/2025
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2025
Abmessungen
12x16.5 cm
ISBN-13
9789606489495

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