Die ursprünglichen Katastereinträge waren Gegenstand der grundlegenden Regelungen und das Kernstück der Bestimmungen des Katastergesetzes. Das Engagement der Theorie und der Rechtsprechung, von der Verabschiedung des Gesetzes 2664/1998 bis heute, mit dem System der Regelungen des katasterrechtlichen (sachlichen und prozessualen) Systems, war und ist äußerst umfangreich, was sowohl durch die Existenz von Hunderttausenden von Gerichtsentscheidungen als auch durch die Schriften der Vertreter der Theorie belegt wird. Die Fragen, die sich aus der Auslegung und Anwendung des Gesetzes ergeben haben und weiterhin ergeben, sind ebenfalls zahlreich und stellten Punkte intensiven wissenschaftlichen Dialogs dar, während die widersprüchlichen Meinungen zu denselben rechtlichen Fragen (z.B. die endgültige Festlegung der ersten Katastereinträge) ebenfalls die Bedeutung und Besonderheit der Bestimmungen der katasterrechtlichen Gesetzgebung hervorheben.
Wir nähern uns einem entscheidenden Meilenstein für die Rechtswelt, aber auch für die Gesellschaft insgesamt, der einen großen Teil des griechischen Staatsgebiets betrifft. Es geht um das Ende der Frist zur Anfechtung der Genauigkeit der ursprünglichen Katastereinträge und deren endgültige Festlegung, mit den bekannten gesetzlichen Folgen, nämlich dem Verlust der dinglichen Ansprüche des wahren Berechtigten, die gemäß Artikel 7 § 2 Gesetz 2664/1998 durch schuldrechtliche Ansprüche ersetzt werden.
Die ersehnte und lang erwartete Neuregelung, kraft Gesetzes 5160/2024 (FEK A΄ 195/27.11.2024), Artikel 36 §§ 1 und 2, die Änderungen an Artikel 6 § 2 Gesetz 2664/1998 bewirkte, wie sie gemäß §§ 2 und 2A des Artikels 102 Gesetz 4623/2019 (FEK A΄ 134) galten, wie dieser durch die §§ 1 und 2 des Artikels 5 Gesetz 5076/2023 (FEK A΄ 207/13.12.2023) geändert wurde, zusätzlich eine auf die Substanz bezogene Verlängerung für die Korrektur der ersten Katastereinträge darstellte, sowohl die alten Katasteraufnahmen (vor 2006) als auch die Gebiete einschloss, für die die Frist zur Korrektur am 30.11.2018 abgelaufen war. Sie schenkte zahlreichen Eigentümern, sowohl Privatpersonen als auch dem Griechischen Staat, eine große Erleichterung, um etwaige Fehler und Lücken in ihren Eigentumsrechten zu korrigieren, und verschob die endgültige Festlegung der ersten Katastereinträge.
Die Tatsache, dass die endgültige Festlegung der ersten Katastereinträge trotz der korrekt gewährten Verlängerung unmittelbar bevorsteht, in Verbindung mit den Folgen, die die endgültige Festlegung mit sich bringt – die in einigen Fällen möglicherweise noch weiterhin ungenau bleiben, weil sie von den wahren Berechtigten nicht korrigiert wurden – hebt bereits die endgültigen Katastereinträge (Artikel 7 Gesetz 2664/1998) auf gleicher Ebene mit den ursprünglichen hervor und führte zur Herausgabe dieses Werks, das dazu beitragen soll, positiv zum wissenschaftlichen Dialog beizutragen, der in Theorie und Rechtsprechung initiiert wurde.
Hersteller
- Verleger
- Ekdoseis Sakkoula A.E.
- Sprache
- Griechisch
- Untertitel
- -
- Umschlag
- Weich
- Anzahl der Seiten
- 190
- Veröffentlichungsdatum
- 1/2025
- Veröffentlichungsdatum
- 2025
- Abmessungen
- 15.5x22 cm
- ISBN-13
- 9789606489426
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