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Δίκαιο Ανταγωνισμού (αθέμιτου & Ελεύθερου) - Δίκαιο Προστασίας Καταναλωτή Βασική Εμπορική Νομοθεσία Ιιι - Φεβρουάριος 2026

Autor: Efi Tziva

Die neue Version dieses Gesetzes ist notwendig, um die Änderungen zu berücksichtigen, die durch das Gesetz N. 4886/2022 (FEK 12/A/24.1.2022) im Rahmen von N. 3959/2011 vorgenommen wurden, welcher mit...

Die neue Version dieses Gesetzes ist notwendig, um die Änderungen zu berücksichtigen, die durch das Gesetz N. 4886/2022 (FEK 12/A/24.1.2022) im Rahmen von N. 3959/2011 vorgenommen wurden, welcher mit den Artikeln 1-53 primär die Bestimmungen der EU-Richtlinie 2019/1 in das griechische Recht überträgt. Diese Richtlinie hat das Ziel, die Zuständigkeiten der...

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Merkmale

  • Sprache Griechisch
  • Anzahl der Seiten Anzahl der Seiten 589
  • Abdeckung Abdeckung Weich
  • Erscheinungsjahr Erscheinungsjahr 2026
  • Verleger Verleger Eleytheria
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Die neue Version dieses Gesetzes ist notwendig, um die Änderungen zu berücksichtigen, die durch das Gesetz N. 4886/2022 (FEK 12/A/24.1.2022) im Rahmen von N. 3959/2011 vorgenommen wurden, welcher mit den Artikeln 1-53 primär die Bestimmungen der EU-Richtlinie 2019/1 in das griechische Recht überträgt. Diese Richtlinie hat das Ziel, die Zuständigkeiten der nationalen Wettbewerbsbehörden für eine effektivere Durchsetzung der Regeln des freien Wettbewerbs, insbesondere der Artikel 101 und 102 des AEUV, zu gewährleisten, um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes sicherzustellen.

Die Änderungen im N. 3959/2011 sind umfangreich und betreffen verschiedene Themen. Die wichtigsten sind: Zunächst wird ein neuer Artikel 1A eingeführt, der sich mit zwei einseitigen Praktiken mit schwerwiegenden negativen Konsequenzen befasst. Diese sind: a) die Einladung, Erpressung oder das Anreizen auf irgendeine Weise durch ein Unternehmen, ein anderes Unternehmen an der Teilnahme an einem verbotswidrigen Kartell zwischen Wettbewerbern zu beteiligen, und b) die Bekanntgabe (möglicherweise durch öffentliche Ankündigung) zukünftiger Preisgestaltungsabsichten eines Unternehmens (Price Signalling), sofern diese den effektiven Wettbewerb in Griechenland einschränken, keine übliche Handelspraxis darstellen und keinen sonstigen rechtmäßigen Zweck verfolgen. Das Verbot dieser Praktiken gilt nicht, wenn die Voraussetzungen des Artikels 1 Absatz 3 des Gesetzes erfüllt sind, ebenso bei Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von weniger als 50.000.000 Euro und weniger als 250 Mitarbeiter.

Ebenso bedeutend sind die Änderungen im Hinblick auf die Bekanntgabe von Unternehmenszusammenschlüssen und die Durchführung präventiver Kontrollen, sowie die Änderungen in Bezug auf die Zusammensetzung, die Zuständigkeiten und die generelle Funktionsweise der Wettbewerbskommission, die verhängten Bußgelder, das Streitbeilegungsverfahren und die Zusammenarbeit mit den nationalen Wettbewerbsbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten.

Mit Artikel 29B werden Programme zur milderen Behandlung für geheime Absprachen eingeführt, entsprechend den im griechischen Recht übernommenen Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2019/1. Es werden die Bedingungen für die Befreiung oder Minderung von Bußgeldern für Unternehmen festgelegt, die vom Wettbewerbsbeirat in die entsprechenden Programme aufgenommen werden, sofern sie zur Untersuchung horizontaler Absprachen gemäß Artikel 1 des N. 3959/2011 und entsprechend Artikel 101 des AEUV beitragen.

Schließlich wurden Änderungen im Bereich der Verjährungsfristen für die Sanktionierung, dem Schutz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und der Durchführung von Untersuchungen vorgenommen. Alle diese Änderungen sind in den Text des N. 3959/2011 integriert. Zudem werden in den entsprechenden Fußnoten die gesetzlichen Bestimmungen aufgeführt, die diese Änderungen einführen.

Erneut wurden auch umfangreiche Änderungen am N. 2251/1994 zum Verbraucherschutz vorgenommen, wie wir in unserem vorherigen Hinweis ausführlich erläutern, der den Artikeln vorausgeht, und die Änderungen wurden mit Unterstützung unserer Mitwirkenden im Verlag umgesetzt, denen wir herzlich danken.

Kürzlich kam zu all diesen Gesetzesänderungen auch der N. 5255/2025 (FEK A 219/28.11.2025) hinzu, mit dem Titel: GRÜNDUNG UND BETRIEB EINES UNABHÄNGIGEN BEHÖRDEN FÜR MARKTKONTROLLE UND VERBRAUCHERSCHUTZ. Dieses Gesetz umfasst Bestimmungen, die als nützlich für das Verständnis und die Anwendung des Verbraucherschutzrechts betrachtet wurden. Leider vermochte auch dieses Gesetz nicht, der sogenannten „schlechten“ Gesetzgebung zu entgehen, die in den letzten Jahren in unserem Land beobachtet wird, und enthält viele uneinheitliche Bestimmungen, darunter solche zum Wettbewerbsrecht, das im Rahmen des N. 3959/2011 integriert wurde, sowie andere, die weggelassen wurden, da sie sich mit Themen außerhalb des rechtlichen Rahmens befassen.

Hersteller

Autor
Efi Tziva
Verleger
Eleytheria
Typ
Recht - Rechte, Computer - Informatik, Politikwissenschaften, Verkehr & Handel, Anthropologie - Ethnologie, Anatomie
Sprache
Griechisch
Untertitel
-
Umschlag
Weich
Anzahl der Seiten
589
Veröffentlichungsdatum
06/2026
Veröffentlichungsdatum
2026
Abmessungen
12x16.5 cm
ISBN-13
9786182472903

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